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Stuttgart. Eigentlich wollte das Landgericht Stuttgart gestern ein erstes Urteil im Streit um Schadensersatz für Angehörige der Opfer bei dem Amoklauf von Winnenden veröffentlichen. Die Kammer hat ihre Entscheidung erneut vertagt, weil die Angehörigen über einen außergerichtlichen Vergleich verhandeln. Dabei schien schon im Sommer eine Lösung in greifbarer Nähe. Jetzt wurde die Verjährungsfrist bis Ende Januar 2014 verlängert, obwohl das Tauziehen die Opferfamilien schwer belastet.