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Stuttgart. Landauf landab ist bei Förstern und Waldbesitzern derzeit eine große Unruhe zu spüren. Das Bundeskartellamt hat nämlich angekündigt, dem Land Baden-Württemberg aus Wettbewerbsgründen den Holzverkauf und die Mitbewirtschaftung von Wäldern für private Waldbesitzer und Kommunen durch die Forstrevierleiter, die die meisten kommunalen und viele private Waldflächen auf der Basis von Beförsterungsverträgen im Auftrag des Landes betreuen, in wesentlichen Teilen zu untersagen, falls ein einzelner Waldbesitzer oder forstlicher Zusammenschluss über eine Waldfläche verfügt, die größer als 100 Hektar ist.