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Osterburken. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat, wie bereits mehrfach berichtet, den Antrag der Stadt Osterburken auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule an der "Schule am Limes" zum Schuljahr 2014/15 abgelehnt.
"Begründet wurde dies damit, dass langfristig die Zahl von 40 Schülern je Jahrgang nicht prognostiziert werden könne", blickte Bürgermeister Jürgen Galm bei der Gemeinderatssitzung am Montag zurück und erklärte noch einmal, dass die Stadt gegen diese Entscheidung Klage erhoben hat.
Keinerlei Lösungsmöglichkeiten
Diese Klageerhebung sei zunächst in erster Linie zur Fristwahrung der Interessen der Stadt Osterburken erfolgt, um ungeachtet dessen außergerichtlich mit dem Ministerium, dem Regierungspräsidium und dem Staatlichen Schulamt nach anderen gangbaren Wegen für die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule zu suchen. Leider, so Galm, hätten sich in dieser Richtung bisher keinerlei Lösungsmöglichkeiten ergeben.
Seit einigen Wochen seien die Anmeldeverfahren an den einzelnen Schulen abgeschlossen und die Anmeldezahlen veröffentlicht.
"Demnach hat die Martin-von Adelsheim-Schule in Adelsheim 91 Anmeldungen zu verzeichnen und wird vierzügig in das neue Schuljahr starten", so Galm, der hinzufügte, dass dies eindeutig belege, dass im Bauland "ein erheblicher Bedarf für eine weitere Gemeinschaftsschule" besteht.
Da der Termin für die Antragstellung der nächsten Tranche an Gemeinschaftsschulen vom 1. Oktober auf den 1. Juni vorgezogen wurde, folgte das Gremium dem Vorschlag der Verwaltung und stimmte einer erneuten Antragstellung auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule an der "Schule am Limes" - dieses Mal für das Schuljahr 2015/16 - zu.
Die Schulkonferenz hat bereits in der vergangenen Woche geschlossen für einen erneuten Antrag gestimmt, wie der Rektor der Schule, Jochen Knühl, dem Gremium erklärte. Das Konzept sei gut, unterstrich er und betonte, dass man daran festhalten werde.
Die Verwaltung wurde ermächtigt, abhängig von den Ergebnissen der zu führenden Gespräche - eines findet am heutigen Mittwoch in der Stabsstelle des Kultusministeriums statt - und in Abstimmung mit der Rechtsanwaltskanzlei die weiteren Schritte in die Wege zu leiten.