Stuttgart. Die 44 Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg können selbst entscheiden, ob sie ihre Behindertenbeauftragten in Vollzeit oder als Ehrenamtliche einstufen. Dies sieht der geänderte Gesetzentwurf vor, der heute dem Ministerrat präsentiert werden soll. Die grün-rote Landesregierung stellt aber 2,8 Millionen Euro für die Kreise bereit, die sich für eine fest angestellte Kraft entscheiden: Wer keine Stelle schafft, bekommt kein Geld.
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